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Auftragsbearbeitungsvereinbarung (AVV)

Stand: November 2026 · Die deutsche Fassung ist massgebend.

1. Gegenstand und Dauer

Diese Vereinbarung ist Bestandteil der Buzzo-AGB. Der Verein beauftragt Alphalink Solutions GmbH mit der Verarbeitung seiner Daten für die vereinbarten Buzzo-Module während der Vertragsdauer und der anschliessenden Aufbewahrungsfrist. Der Verein bleibt verantwortlich; Alphalink ist Auftragsbearbeiterin gemäss Art. 9 revDSG bzw. Art. 28 DSGVO, soweit anwendbar.

2. Personen und Daten

Betroffen sind Mitglieder, Eltern, Spieler:innen, Trainer:innen, Sponsoren, Bewerber:innen, Freiwillige und Kontaktpersonen. Verarbeitet werden die in der Datenschutzerklärung genannten Kontakt-, Vereins-, Finanz-, Kommunikations- und Dokumentdaten einschliesslich optionaler AHV-Nummern und Ausweiskopien sowie Daten Minderjähriger.

3. Weisungen und Vertraulichkeit

Alphalink verarbeitet Vereinsdaten nur auf dokumentierte Weisung des Vereins, einschliesslich der vertragsgemässen Nutzung und der Einstellungen in Buzzo, sofern keine gesetzliche Pflicht etwas anderes verlangt. Über eine solche Pflicht wird der Verein informiert, soweit erlaubt. Hält Alphalink eine Weisung für rechtswidrig, informiert sie den Verein. Zugriffsberechtigte Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.

4. Technische und organisatorische Massnahmen

Es gelten die in der Datenschutzerklärung beschriebenen Massnahmen: verschlüsselte Übertragung, rollen- und vereinsbezogene Zugriffskontrolle, private Dokumentablage mit zeitlich begrenzten Links und kontrollierte administrative Zugriffe. Backup- und Wiederherstellungsverfahren sind gemäss dem verifizierten Hosting-Angebot zu dokumentieren. Massnahmen dürfen bei gleichwertigem Schutzniveau weiterentwickelt werden.

5. Unterauftragsbearbeiter und Ausland

Der Verein erlaubt die für den Dienst erforderlichen, in der Datenschutzerklärung aufgeführten Unterauftragsbearbeiter, insbesondere Lovable Cloud und dessen Datenbank-/Speicheranbieter sowie Hosting/CDN. Stripe verarbeitet Zahlungsdaten teils eigenverantwortlich; Bexio wird auf eigene Veranlassung und Vertrag des Vereins verbunden. Neue E-Mail-Anbieter werden vor Nutzung benannt. Alphalink kündigt Änderungen der Unterauftragsbearbeiter mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail oder in Buzzo an. Der Verein kann aus nachvollziehbaren Datenschutzgründen widersprechen; lässt sich keine geeignete Lösung finden, kann der betroffene Dienst beendet werden. Unterauftragsbearbeiter werden zu gleichwertigen Schutzpflichten verpflichtet. Auslandübermittlungen benötigen die in der Datenschutzerklärung genannten, konkret verifizierten Garantien.

6. Unterstützung und Vorfälle

Alphalink unterstützt den Verein angemessen bei Auskunft, Berichtigung, Export und Löschung, bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und Behördenanfragen. Datenschutzverletzungen werden dem Verein ohne unangemessene Verzögerung nach Bekanntwerden mit den verfügbaren Angaben zu Art, Auswirkungen und Massnahmen gemeldet; weitere Informationen folgen, sobald verfügbar. Gesetzliche Meldungen des Vereins bleiben dessen Verantwortung.

7. Rückgabe und Löschung

Der Verein kann seine Daten während des Vertrags und innerhalb von 90 Tagen nach Vertragsende exportieren. Nach dieser Frist werden Vereinsdaten und Dateien gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder dokumentierte Fristverlängerung besteht. Gesetzlich aufzubewahrende Buchhaltungsbelege bleiben getrennt erhalten. Die Behandlung von Sicherungskopien folgt den dokumentierten Hosting-Fristen.

8. Information und Prüfung

Alphalink stellt die zur Prüfung dieser Vereinbarung nötigen Informationen bereit und ermöglicht angemessene Prüfungen durch den Verein oder eine zur Vertraulichkeit verpflichtete unabhängige Prüfstelle. Prüfungen werden vorab abgestimmt und dürfen andere Vereinsdaten oder die Systemsicherheit nicht gefährden. Bei konkretem Vorfall bleiben erforderliche kurzfristige Prüfungen möglich.

9. Recht und Sprachfassung

Es gilt schweizerisches Recht, vorbehaltlich zwingender Vorschriften. Gerichtsstand ist Wettingen. Die deutsche Fassung ist massgebend. Stand: November 2026.